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Gutachten
Wichtige Punkte
nach einem Unfall!
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Beim Verkauf eines
instand gesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalles im
Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst
Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue
Schadenumfang belegt werden.
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Dem Geschädigten
steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf Basis
eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen
(fiktive Abrech-nung).
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Sie haben das
Recht, Ihr Fahrzeug ein einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres
Vertrauens reparieren zu lassen.
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Benötigen Sie
keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht
zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens
Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach
dem Fahrzeugtyp. Die Ein-gruppierung des Fahrzeuges, nach der sich
die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, kann durch einen
Kfz-Sachver-ständigen vorgenommen werden.
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Behalten Sie die
Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen
insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die
gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Lassen Sie es nicht
zu, daß ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger durch so genanntes
Schadenmanagement ausgeschaltet wird.
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Der unabhängige
Kfz-Sachverständige trägt dazu bei, dass auch die gegnerische
Versicherung vor unzutreffenden Schadenersatzleistungen bewahrt
wird. Dies dient allen Versicherungsnehmern, die mit ihren Prämien
letztlich die Schadenbehebung finanzieren.
Wann brauche ich einen Sachverständigen?
Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrs-unfall
verwickelt wurden,
sollten Sie im eigenen Interesse einen Sachverständigen beauftragen:
- Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und
Schadenhöhe
gewährleistet, dass dem Geschädigten der ihm zustehende
Schadenersatz in
vollem Umfang erstattet wird. Die Beweissicherung über die
Schadenhöhe
gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und
ggf. beseitigt
werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Unfang wird in
vielen
Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den
Schadenhergang oder
Ärger wegen der Reparatur gibt.
- Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der
Regel erst
durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen
Kfz-Sachverständigen
verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren
tausend Euro.
- Mithilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des
Fahrzeuges besser
festgestellt werden, sodass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder
Nutzungsausfall-entschädigung besser belegt werden können.
Was kostet mich die Leistung?
- Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen
Sachverständigen seiner Wahl
mit der Beweissicherung und der Feststellung von Schadenumfang und
Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die
Versicherung ohne
Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt
hat oder
schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind
erstattungspflichtig.
Sofern jedoch nur ein so genannter Bagatellschaden vorliegt (Schaden
nicht höher
als 500,-- bis 750,-- Euro) dürfte als Schadennachweis zumeist der
Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichen.
- Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen
Rechtsanwalt
seines Vertrauens beauftragen – die Kosten hierfür hat die
Versicherung des
Schädigers grundsätzlich zu tragen.
Kasko- und Teilkaskogutachten
Haben Sie ihr Fahrzeug selbstverschuldet verunfallt, oder weist Ihr
Fahrzeug mutwillige
Beschädigungen durch Dritte auf, so wird im Auftrag Ihres
Kaskoversicherers ein
Schadengutachten erstellt. Dies kann durch einen
Kfz-Sachverständigen des Versicherers
oder einem vom Versicherer beauftragten unabhängigen
Kfz-Sachverständigen erfolgen.
Im Teilkaskofall werden bei Wildschäden, Diebstahl- und
Aufbruch-schäden,
Unwetterschäden, Glasschäden und Brandschäden Gutachten im Auftrag
des
Versicherers erstellt.
In jedem Fall ist bei Voll- oder Teilkaskoschäden die
Weisungs-gebundenheit des
Versicherers zu beachten. Ein eigens in Auftrag gegebenes Gutachten
kann dazu führen,
daß dieses von Ihrem Versicherer nicht anerkannt wird und Sie die
dafür angefallenen
Kosten selber tragen müssen, jedoch keinen Nutzen haben.
Beweissicherungsgutachten
Bei ungeklärter Rechtslage (Wer muß für den Schaden aufkommen?)
empfiehlt es sich,
vor der Klärung der Rechtslage bzw. vor der Behebung der
Beschädigungen, das
Schadensbild und die Schadensspuren von einem Sachverständigen durch
Text- und
Bilddokumentation sichern zu lassen. Hierunter fallen zum Beispiel
Reparaturmängel,
verborgene oder nicht fachgerecht beseitigte Unallschäden, Motor-
und Getriebeschäden,
sonstige Aggregate-schäden, Fahrzeugschäden bei Unfallflucht.
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