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HU/AU
Abgasuntersuchung (AU) für
Fahrzeuge der Klasse L (KRAD, Trike, Quad) ab Bj. 1989
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 01.04.2006 auch für Fahr-zeuge
der Klasse L, also Motorräder, Trikes und Quads (wenige Ausnahmen)
die Abgasuntersuchung eingeführt.
Ältere Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 01.01.1989 bleiben aber
davon ausgenommen. Die Untersuchung beschränkt sich auf eine reine
Kohlenmonoxidmessung (CO). Die (rel. laschen) Grenz-werte sind
erfahrungsgemäß von Fahrzeugen, welche halbwegs rund laufen gut
einzuhalten. Solche, deren Vergaseranlage oder Ansauganlage
schadhaft ist, und die deshalb nicht die Grenzwerte schaffen, müssen
eben instand gesetzt werden.
Nie wieder den Termin
zur Haupt- und Abgasuntersuchung vergessen!
Seit dem 01.12.1999 gibt es keine
Toleranz mehr auf die Überschreitung der Hauptuntersuchungsfrist.
Damit Sie nicht irgendwann eine Mängelkarte hinter den
Scheibenwischern Ihres Fahrzeugs vorfinden, erinneren wir Sie gerne
rechtzeitig an Ihren nächsten Termin zur Haupt- und
Abgasuntersuchung.
Registrieren Sie sich jetzt, wenn Sie von uns eine HU-/AU-Erinnerung
per E-Mail wünschen.
Weitereführende Informationen von GTÜ:
HU-Ckecklisten
Bitte nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!
Ing.-Büro Frank Wambach
Christian-Kremp-Str. 9
35578 Wetzlar
Deutschland
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