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Kfz-Sachverständige und technische Gutachter
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Gutachten bei Unfallschaden
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Gutachten bei Kaskoschaden
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Fahrzeug-Bewertung
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UVV-Prüfungen z. B Ladebordwände
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Havariekommissariat
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Arbeitssicherheit
Im gesetzlich geregelten Bereich bieten wir an (im Namen
und auf Rechnung der GTÜ):
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Hauptuntersuchung (§29 StVZO)
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Abgasuntersuchung (§47a StVZO)
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Änderungsabnahme (§19.3 StVZO)
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Sicherheitsprüfung (§29 StVZO)
›› Oldtimerbegutachtung gemäß § 23 StVZO
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Bescheinigung für 100 km/h Betrieb mit
Anhänger
Gasprüfung an
Wohnwagen und Wohnmobilen (nach G607) Im Ingenieurbüro Wambach
werden Gasprüfungen nach G607 an Wohnmobilen und Wohnanhängern
durchgeführt.
Bitte beachten Sie: Gasprüfung ist alle zwei Jahre zu wiederholen.
Die Plakette gibt das Kalenderjahr an, in dem die Gasprüfung
durchgeführt werden muß. Die genaue Gültigkeit ist nur aus der
gelben Prüfbescheinigung ersichtlich. Abgelaufene Gültigkeit
bedeutet bei der HU am Wohn-Anhänger "Hinweis", bei einem Wohnmobil
dagegen "Erheblicher Mangel", d.h. die HU-Plakette kann ohne
bestandene Gasprüfung nicht zugeteilt werden.
Wir bitten daher bei fälliger Gasprüfung um kurze Anmeldung, um die
notwendige Ausrüstung zur Durchführung der Prüfung bereitstellen zu
können. Bitte bringen Sie mit: Ihre NICHT leere Gasflasche, den
gelben Prüfnachweis und alle evtl. portablen und ansteckbaren
Geräte.
Kriterien zur
Oldtimereinstufung, Oldtimerkennzeichen und "07-er"-Kennzeichen
Zukünftig ersetzt §23 StVZO den bisherigen §21c. Hierbei ist
neuerdings zu beachten: Die notwendige Untersuchung wird nun auch
von Prüfingenieuren der GTÜ durchgeführt und das entsprechende
Gutachten erstellt. Die Rahmenbedingungen sind vom Gesetzgeber
faktisch nicht geändert worden. Grundlage ist nach wie vor die
Richtlinie für die Begutachtung von „Oldtimer“-Fahrzeugen, die im
Verkehrsblatt 1997, S. 515 bekanntgemacht wurde.
Hierauf basierend wurde von der Technischen Prüfstelle, hier
vertreten durch den TÜV Süd in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband
Deutscher Motorveteranen-Clubs e.V. (DEUVET) ein Anforderungskatalog
erstellt, welcher in vollem Umfang bei diesen Institutionen bekannt
gemacht wurde.
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